FÜHRUNGSKRÄFTE BAYERISCHER VERWALTUNGEN

Im Mitgliedsbeitrag beim VHBB sind zwei Versicherungen enthalten,


  • eine Privathaftpflichtversicherung (sowohl Ehepartner und Kinder wie auch unverheiratete Lebenspartner sind ohne Aufpreis mitversichert!)
    mit Versicherungssummen von 1,5 Millionen € für Personen und/oder Sachschäden 50.000,- € für Vermögensschäden, und
  • eine Amtshaftpflichtversicherung mit gleichen Deckungssummen.

Diesen Versicherungsschutz können Sie für sich individuell, auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten, erweitern. Neben einer Vielzahl von Möglichkeiten, die Privathaftpflichtversicherung zu erweitern (Versicherungssummen, Schlüsselverlust, Schäden durch deliktsunfähige Kinder, Hundehalterhaftpflicht, Gewässerschädenhaftpflicht, etc.) können Sie ebenso die Amtshaftpflichtversicherung erweitern oder auch eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen.

Wir informieren Sie gerne persönlich über diese Angebote. Im Downloadbereich können Sie sich einen Versicherungsantrag herunterladen, der Ihnen alle möglichen Versicherungen aufzeigt.

Eine weitere, in der Mitgliedschaft enthaltene, Leistung ist der Rechtsschutz in berufsbezogenen Fragen. Diesen Rechtsschutz können wir über unseren Dachverband BBB (Bayerischer Beamtenbund) anbieten. Beim Rechtsschutz werden Sie durch spezialisierte Juristen im DBB-Dienstleistungszentrum Süd, die mit hoher Erfolgsquote arbeiten, vertreten.

Was man über den Rechtsschutz durch den VHBB wissen muss:

  • Rechtsschutz durch den VHBB erhalten nur Mitglieder. Ausnahmen sind nicht möglich.
  • Die Mitgliedschaft muss bereits vor der Entstehung des Streitfalles bestanden haben.
  • Einen Beitritt „zum Zweck eines Rechtsstreits“ gibt es nicht.
  • Der Streitfall muss im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Mitglieds stehen. Dazu zählt auch die Personalratstätigkeit.
    Andere Angelegenheiten, vor allem solche der privaten Sphäre, sind nicht rechtsschutzfähig.
  • In Straf- und Disziplinarsachen sind Vorsatztaten grundsätzlich nicht rechtsschutzfähig
  • Die Rechtsverfolgung muss objektiv betrachtet hinreichend Aussicht auf Erfolg bieten.

Der Rechtsschutzantrag ist schriftlich beim VHBB zu stellen. Beizufügen ist eine Darstellung des Sachverhalts und die für die Beurteilung des Rechtsschutzfalles erforderlichen Unterlagen (in Kopie). Das Mitglied muss darauf achten, dass keine Fristen versäumt werden. Beachten Sie jeweils die Rechtsbehelfsbelehrung bei Bescheiden usw.! Bitte beachten Sie für die Vollständigkeit der Angaben unsere Checkliste für Rechtsschutzfälle.


Das Mitglied wird in der Regel kostenfrei von den beim Dienstleistungszentrum des Beamtenbundes beschäftigten Rechtsanwälten vertreten. Für Rechtsanwälte, die das Mitglied ohne vorherige Rücksprache selbst beauftragt hat, wird nicht gezahlt.


Der Rechtsschutz ist für jede Instanz gesondert zu beantragen, es sei denn, das Rechtsmittel wird allein vom unterlegenen Prozessgegner eingelegt.Vorprozessuale Rechtsberatung (Beratung zur Vermeidung eines Prozesses) wird durch den VHBB oder das Dienstleistungszentrum ebenfalls kostenlos gewährt. Voraussetzung ist natürlich, dass die Angelegenheit mit der beruflichen Tätigkeit (oder als Personalrat) in Zusammenhang steht. Sollte bei einem bereits eingeleiteten Disziplinarverfahren ein vorsätzlicher Dienstpflichtverstoß festgestellt werden, oder das Mitglied wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat rechtskräftig verurteilt worden sein, kann von einer erteilten Rechtsschutzzusage zurückgetreten werden; entstandene Verfahrenskosten wären dann incl. einer Unkostenpauschale von Euro 400,- vom Mitglied zu tragen, die Pauschale gilt unabhängig von ggf. anfallenden Verfahrenskosten. Dasselbe gilt, wenn ein Disziplinarverfahren mit einer ausgesprochenen Missbilligung oder der Verhängung einer Disziplinarmaßnahme abgeschlossen wird sowie für verfahrensbeendende Maßnahmen, wie z.B. Strafbefehl, Einstellung oder Ordnungswidrigkeitenverfahren.

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Download

Downloadbereich

Vom Versicherungsantrag über den Mitgliedsantrag bis zum Rechtsschutzantrag, in unserem Downloadbereich stehen Ihnen alle wichtigen Formulare als PDF-Dokumente zum Herunterladen bereit.

Bitte drucken Sie das von Ihnen benötigte Formular aus und senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular an die Geschäftsstelle des VHBB.


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